Allgemeine Bedingungen der Main Kids Playland UG für die Benutzung des Tolliwood Kinder Abenteuerlandes

Mit dem Betreten des Tolliwood Kinder Abenteuerlandes werden die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung des Tolliwood Kinder Abenteuerlandes durch den Besucher (Eltern, sonstige Begleitpersonen und Kinder) anerkannt und ausdrücklich Gegenstand des Benutzungsvertrages. 

 

(1) Das Tolliwood Kinder Abenteuerland besteht aus mehreren Unterhaltungs- und Spielkomponenten, verschiedenen Kleinspielaktivitäten und einem Klettergerüst. Die Benutzung aller angebotenen Einrichtungen und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr der Besucher und erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher, unbeschadet der Verpflichtung der Main Kids Playland UG, sämtliche Einrichtungen und Geräte in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. 

(2) Kindern ist der Besuch des Tolliwood Kinder Abenteuerlandes nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines anderen Aufsichtspflichtigen gestattet, es sei denn, die Eltern haben ausdrücklich auf dem dafür vorgesehenen Formular ihr Einverständnis mit dem Besuch durch das Kind ohne die Begleitung eines Aufsichtspflichtigen erklärt. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf die Main Kids Playland UG oder deren Personal findet nicht statt. Das Personal des Tolliwood Kinder Abenteuerlandes ist für die Beaufsichtigung der Kinder nicht verantwortlich. 

(3) Eltern bzw. der sonstige Aufsichtspflichtige haften für ihre Kinder und sind sowohl für den Eintritt jeglicher Schäden an der Einrichtung und den Gerätschaften als auch für Personen- und Sachschäden bei Dritten verantwortlich. 

(4) Die Haftung der Main Kids Playland UG, ihrer Erfüllungsgehilfen sowie ihrer gesetzlichen Vertreter ist bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Unternehmern haftet die Main Kids Playland UG bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die Main Kids Playland UG haftet danach insbesondere nicht für selbst verschuldete Unfälle der Besucher sowie für Schäden, die auf eigener unsachgemäßer Behandlung und/oder Handhabung der Geräte oder sonstiger Spieleinrichtungen beruhen und/oder durch andere Besucher verursacht werden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche aus Produkthaftung. Sie gelten außerdem nicht bei der Main Kids Playland UG zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens. 

(5) Der Spielbereich des Tolliwood Kinder Abenteuerlandes darf nicht mit Schuhen sondern nur mit Socken oder Strümpfen mit rutschfesten Sohlen betreten werden. 

(6) Zur Sicherheit aller Besucher dürfen Behälter und Gegenstände aus Glas sowie eigenes Spielzeug im Spielbereich nicht benutzt werden. Scharfe, spitze oder sonstige gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden. Offene Feuer aller Art (Kerzen, Wunderkerzen, etc.) sind in den Räumen des Tolliwood Kinder Abenteuerlandes ebenfalls nicht gestattet. Hieraus entstehende Kosten, wie z. B. Feuerwehreinsatz durch Auslösen der Brandmeldeanlage, sind vom Verursacher zu tragen. 

(7) Das Essen und Trinken ist im Spielbereich nicht gestattet. Das Rauchen sowie das Mitbringen von eigenen Speisen & Getränken ist im Tolliwood Kinder Abenteuerland ebenfalls nicht gestattet. 

(8) Für Beschädigungen an der Bekleidung der Besucher, die bei der Benutzung der Einrichtungen und Geräte des Tolliwood Kinder Abenteuerlandes entstehen, haftet die Main Kids Playland UG nicht. Eine Haftung für die in das Tolliwood Kinder Abenteuerland vom Besucher mitgebrachten Gegenstände, Geld und sonstige Wertsachen wird nicht übernommen. 

(9) Sämtliche Einrichtungen des Tolliwood Kinder Abenteuerlandes sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhaften Verunreinigen, Beschädigung oder Verlust entliehener Sachen haftet der Besucher für den Schaden. Beschädigungen an der Einrichtung oder den Gerätschaften sowie entliehenen Gegenständen sind vom Besucher dem Personal unverzüglich anzuzeigen. 

(10) Den im Interesse der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit getroffenen Maßnahmen und Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Das von der Geschäftsführung hierzu bevollmächtigte Personal übt das Hausrecht innerhalb des Tolliwood Kinder Abenteuerlandes aus. Es ist befugt, Besucher die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Besucher belästigen, gegen die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, oder den Anordnungen des Personals nicht Folge leisten, aus dem Tolliwood Kinder Abenteuerland zu verweisen. 

(11) Der Zutritt zum Tolliwood Kinder Abenteuerland ist nicht gestattet für Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden sowie Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. 

(12) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist vielmehr so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit zulässig, erreicht wird.